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            <title>Kreismitgliederversammlung B&#039;90/GRÜNE Pankow am 09.04.2024: Anträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung B&#039;90/GRÜNE Pankow am 09.04.2024: Anträge</title>
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                        <title>A4: Gemeinsam sind wir stärker! - Bündnisgrüne Kooperationen mit ostdeutschen Landesverbänden unterstützen</title>
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                        <author>Thaddäus-Salomon Jehle</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2024 werden in Brandenburg, Sachsen und Thüringen die Landtage neu gewählt. Vorher finden in allen ostdeutschen Bundesländern Kommunalwahlen statt. Wir Bündnisgrünen in Pankow sind solidarisch, ein Erstarken der AfD erschüttert uns alle, denn es bedroht unsere liberale Demokratie. Daher möchten wir es nicht bei Worten belassen, sondern die Bündnisgrünen in Ostdeutschland im Wahlkampf und darüber hinaus unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um allen Mitgliedern eine Teilnahme am Wahlkampf zu ermöglichen, soll es eine Fahrtkostenunterstattung geben. Das soll insbesondere diejenigen unterstützen, die die Fahrtkosten aus eigenen Mitteln nicht zahlen können. Die konkrete Ausgestaltung des Solidartopf und die Richtlinien der Auszahlung werden dem Kreisvorstand überlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Haushalt 2024 wird daher wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Spalte A5 &quot;Wahlkampf&quot; wird eine weitere Spalte &quot;Wahlkampfunterstützung Ost&quot; eingefügt. Dieser werden 3000€ zugewiesen. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Abzüge aus folgenden Spalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>-1500€ aus Wahlkampf Europa</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>-200€ aus Grüne Jugend Nord</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>-500€ aus Stadtteilgruppen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>-500€ aus Invest + Anschaffungen // neue</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>-100€ aus Kinderbetreuung bei KMVen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>-200€ aus Sommerfest</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt aktuell eine Initiative von Mitgliedern, sich als Kreisverband Pankow mit einem Kreisverband aus Sachsen, Thüringen und Brandenburg zu verpartnern. Unter anderem soll es in diesem Rahmen eine Unterstützung von Wahlkampfaktionen durch Pankower Mitglieder geben. Wenn die Initiative erfolgreich ist, sollte sich dies auch im Haushalt widerspiegeln.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 26 Mar 2024 22:23:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Gemeinsam sind wir stärker! - Bündnisgrüne Kooperationen mit ostdeutschen Landesverbänden unterstützen</title>
                        <link>https://pankow.antragsgruen.de/2024-04-09/motion/70246</link>
                        <author>Thaddäus-Salomon Jehle (LV Grüne Jugend Berlin)</author>
                        <guid>https://pankow.antragsgruen.de/2024-04-09/motion/70246</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2024 werden in Brandenburg, Sachsen und Thüringen die Landtage neu gewählt. Vorher finden in allen ostdeutschen Bundesländern Kommunalwahlen statt. Wir Bündnisgrünen in Pankow sind solidarisch, ein Erstarken der AfD erschüttert uns alle, denn es bedroht unsere liberale Demokratie. Daher möchten wir es nicht bei Worten belassen, sondern die Bündnisgrünen in Ostdeutschland im Wahlkampf und darüber hinaus unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um allen Mitgliedern eine Teilnahme am Wahlkampf zu ermöglichen, soll es eine Fahrtkostenunterstattung geben. Das soll insbesondere diejenigen unterstützen, die die Fahrtkosten aus eigenen Mitteln nicht zahlen können. Die konkrete Ausgestaltung des Solidartopf und die Richtlinien der Auszahlung werden dem Kreisvorstand überlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Haushalt 2024 wird daher wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Spalte A5 &quot;Wahlkampf&quot; wird eine weitere Spalte &quot;Wahlkampfunterstützung Ost&quot; eingefügt. Dieser werden 1000€ zugewiesen. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch einen Abzug der gleichen Summe aus der Spalte &quot;Wahlkampf Europa&quot;.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt aktuell eine Initiative von Mitgliedern, sich als Kreisverband Pankow mit einem Kreisverband aus Sachsen, Thüringen und Brandenburg zu verpartnern. Unter anderem soll es in diesem Rahmen eine Unterstützung von Wahlkampfaktionen durch Pankower Mitglieder geben. Wenn die Initiative erfolgreich ist, sollte sich dies auch im Haushalt widerspiegeln.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 26 Mar 2024 21:49:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Allgemeine Wahlordnung von Bündnis 90/Die Grünen KV Pankow</title>
                        <link>https://pankow.antragsgruen.de/2024-04-09/Allgemeine-Wahlordnung-von-Bundnis-90-Die-Grunen-KV-Pankow-35331</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 19.03.2024)</author>
                        <guid>https://pankow.antragsgruen.de/2024-04-09/Allgemeine-Wahlordnung-von-Bundnis-90-Die-Grunen-KV-Pankow-35331</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Pankow gibt sich folgende allgemeine Wahlordnung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Allgemeine Wahlordnung von Bündnis 90/Die Grünen KV Pankow</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§ 1 Grundsätze</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Kreisverband Pankow hat für seine Wahlen Regeln für einen fairen Wettbewerb und faire Verfahren festgelegt. Der Wettbewerb soll dem Prinzip des ‚Positive Campaigning‘ folgen, demzufolge betont wird, was für einzelne Kandidat*innen spricht. Negativwerbung oder ‚Negative Campaigning‘ hat zu unterbleiben. Dies gilt insbesondere für Behauptungen, welche das Ansehen einer betroffenen Person herabsetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Satzungsänderungen mit Einfluss auf Wahlverfahren sowie Änderungen dieser Wahlordnung sollen rechtzeitig vor einem Wahltermin beschlossen werden, wenigstens jedoch vier Wochen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Für die Durchführung von Wahlen hat die jeweilige Versammlung eine Zählkommission zu bestimmen, welche die Sitzungsleitung unterstützt. Mitglieder der Sitzungsleitung und der Zählkommission sind bei denjenigen Wahlen, deren Durchführung sie leiten oder auszählen, von einer Kandidatur ausgeschlossen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wahlberechtigt sind die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, die ihr Stimmrecht nach der Satzung im Kreisverband Pankow wahrnehmen. Bei Wahlen nach den Wahlgesetzen gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Wahlberechtigung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§ 2 Bewerbungen und Vorstellung der Kandidierenden</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bewerbungen für Wahlen sind bis zum Beginn der Vorstellung der Kandidierenden möglich. Sie sind bei der Sitzungsleitung anzumelden. Die Sitzungsleitung hat zunächst alle bereits im Vorhinein eingegangenen Bewerbungen bekannt zu machen und Gelegenheit zu weiteren Bewerbungen zu geben. Eine schriftliche Erklärung der Kandidatur ist zulässig. Diese hat eine Erklärung zur vorsorglichen Annahme der Wahl zu enthalten und eine Person zu benennen, welche den/die Kandidat*in in der Versammlung vorstellt und vertritt. Die Sitzungsleitung hat die passive Wahlberechtigung aller Kandidierenden zu prüfen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Sitzungsleitung bestimmt durch Los die Reihenfolge, in welcher sich Kandidierende vorstellen dürfen. Ihnen stehen dafür jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung. Kandidierende, die sich während der Behandlung ein und desselben Tagesordnungspunktes bereits vorgestellt haben, erhalten keine erneute Redezeit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Im Anschluss an die Vorstellung eines_einer Kandidierenden sind bis zu drei Fragen oder Stellungnahmen zulässig. Die Sitzungsleitung bestimmt die Reihenfolge der Fragen oder Stellungnahmen und hat auf eine geschlechterquotierte Verteilung zu achten. Der_die Kandidierende erhält anschließend eine Minute Redezeit für die Beantwortung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§ 3 Wahlverfahren</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Wahlen erfolgen schriftlich und geheim.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Wahlen werden nach dem Verfahren des ‚Affirmative Voting‘ durchgeführt. Dabei können Stimmberechtigte für beliebig viele Kandidierende stimmen. Um bei Wahlen, in denen mehr als eine Person für gleichartige Positionen gewählt werden sollen, die Quotierung sicherzustellen, werden Frauen*plätze und offene Plätze getrennt gewählt, wobei mit der Wahl auf Frauen*plätze zu beginnen ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Wahlen, welche auf ein und derselben Versammlung durchgeführt werden, können zusammengefasst werden. Die Sitzungsleitung kann nach der Vorstellung der Kandidierenden und vor der schriftlichen Wahl ein Stimmungsbild einholen. Hierfür ist ein elektronisches Abstimmungssystem zu nutzen, welches eine mindestens anonymisierte Abstimmung ermöglicht. Für dieses Stimmungsbild gelten diese Bestimmungen zum Wahlverfahren entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Alle Stimmabgaben sind gültig, die zweifelsfrei den Willen des/der Stimmberechtigten erkennen lassen. Die Entscheidung obliegt der Zählkommission. Als Enthaltung markierte Stimmzettel und leere Stimmzettel werden bei der Berechnung des Quorums als gültige Stimmen gewertet. Stimmzettel, die Zusatzbemerkungen oder identifizierende Angaben enthalten, sind ungültig. Ungültige Stimmzettel werden bei der Berechnung des Quorums nicht berücksichtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Gewählt sind diejenigen Kandidierenden mit den meisten Stimmen, sofern sie die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen (Quorum) erreicht haben. Erreichen im ersten Wahlgang nicht ausreichend viele Kandidierende die absolute Mehrheit, sind im zweiten Wahlgang für die verbleibende Zahl der Positionen nur noch diejenigen Kandidierenden zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten haben. Erreichen auch im zweiten Wahlgang nicht ausreichend viele Kandidierende die absolute Mehrheit, so sind im dritten Wahlgang für die verbleibende Zahl der Positionen nur noch doppelt so viele Kandidierende zugelassen, wie Plätze zu vergeben sind, und zwar diejenigen mit den meisten Stimmen im zweiten Wahlgang. Gewählt ist im dritten Wahlgang, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§ 4 Besondere Wahlen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Stehen Wahlen zum Kreisvorstand an, hat die Kreismitgliederversammlung auf Vorschlag des scheidenden Kreisvorstandes wenigstens vier Wochen vor der Wahl eine Vertrauensperson zu benennen. Diese gehört dem Vorstand nicht an und ist von einer Kandidatur für den Vorstand ausgeschlossen. Sie ist neutrale Ansprechperson bei Problemen oder Verstößen gegen Regelungen und Prinzipien dieser Wahlordnung und kann in Konfliktfällen schlichten. Sie informiert die Kreismitgliederversammlung vor Eintritt in die Wahl über besondere Vorkommnisse im Bewerbungsverfahren und kann Empfehlungen für künftige Verfahren aussprechen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Wenigstens drei Wochen vor einer Vorstandswahl findet ein Treffen für Interessent*innen und mögliche Kandidierende statt, welches die Vertrauensperson einzuberufen hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Damit sich die Wahlberechtigten rechtzeitig über die Kandidierenden für die Wahl in den Kreisvorstand informieren können, sollen diese mindestens sieben Tage vor der Wahl beim Kreisvorstand oder bei der Kreisgeschäftsführung in digitaler Form ihre Bewerbungen einreichen, welche den Mitgliedern online zugänglich gemacht werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abweichend von den Bestimmungen zu Bewerbungen in § 2 erhalten Kandidierende für das Amt der Kreisvorsitzenden jeweils fünf Minuten Redezeit für ihre Bewerbung, Kandidierende für die übrigen Mitglieder des Kreisvorstandes jeweils drei. Im Anschluss an die Vorstellung von Kandidierenden für das Amt der Kreisvorsitzenden sind bis zu fünf Fragen oder Stellungnahmen zulässig, jede*r von ihnen erhält vier Minuten für eine Antwort.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit der Überarbeitung der Satzung im Herbst 2023 gibt es eine ganze Reihe von zusätzlichen Wahlen im Kreisverband auf Ebene der Stadtteilgruppen, für welche laut Satzung eine allgemeine Wahlordnung gilt. Eine solche allgemeine Wahlordnung bestand bislang nicht und wird hiermit errichtet. Sie greift Impulse aus den vergangenen Jahren auf, insbesondere zu fairen Verfahen für Wahlen zum Kreisvorstand, aber auch aus anderen Wahlordnungen. Sie bildet außerdem das Wahlverfahren unter Nutzung von Abstimmungsgrün ab.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 25 Mar 2024 12:00:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Haushalt 2024</title>
                        <link>https://pankow.antragsgruen.de/2024-04-09/Haushalt-2024-46729</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 24.03.2024)</author>
                        <guid>https://pankow.antragsgruen.de/2024-04-09/Haushalt-2024-46729</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung billigt den vom Schatzmeister und Vorstand aufgestellten Haushalt 2024. Haushalt und entsprechende Erläuterungen sind <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/f/1578918029">in der Grünen Wolke für alle Mitglieder des Kreisverbands einsehbar</a>.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf der Kreismitgliederversammlung am 12. März hat der Kreisverband satzungsgemäß den Haushalt beraten. Auf der heutigen KMV soll dieser nun verabschiedet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Antrag gehören als Anlage auch die Erläuterungen des Schatzmeisters.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 25 Mar 2024 11:41:12 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>